A. Prozessqualität

1. Herstellungsfristen

Das QDF-Mitglied vereinbart mit dem Kunden vertraglich die Dauer der Baumaßnahme, die in Abhängigkeit zu den vom Kunden zu erfüllenden Aufbauvoraussetzungen verbindlich ist.

2. Vorfertigung und Lagerung

Das QDF-Mitglied fertigt Außenwand-, Innenwand-, Decken- und Dachtafeln in witterungsgeschützten Werkshallen vor und stellt eine kontinuierliche Eigen- und regelmäßige Fremdüberwachung sicher.

3. Transport und Montage

Das QDF-Mitglied stellt beim Transport zur Baustelle und bei der Montage der Außenwand-, Innenwand-, Decken- und Dachtafeln einen ausreichenden Schutz gegen mechanische und klimabedingte Einflüsse sicher.

4. Montagefortschritt

Das QDF-Mitglied stellt sicher, dass die Dauer der Montage des Gebäudes so kurz wie möglich gehalten wird.

5. Arbeitssicherheit

Das QDF-Mitglied erstellt zum Schutz aller Beteiligten ein rechtskonformes Schutzmaßnahmenkonzept für jede Baustelle und führt für seine Beschäftigten eine regelmäßige Unterweisung durch.

6. Eignung der Subunternehmer

Das QDF-Mitglied wählt Subunternehmer nach ihrer Eignung und Qualifikation für Arbeiten im Fertigbau aus.

7. Qualitätssicherung der Bauausführung bei Energieeffizienzhäusern

Das QDF-Mitglied bestätigt bei Energieeffizienzhäusern gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Einhaltung der Anforderungen des Fördermittelgebers, sofern dies im Leistungsumfang vereinbart ist.

8. Systematische Inbetriebnahme

Das QDF-Mitglied stellt die von ihm eingebrachten Komponenten der technischen Gebäudeausrüstung vor der Inbetriebnahme ein.

9. Bauabnahme

Das QDF-Mitglied führt nach Abschluss seiner vertraglich vereinbarten Leistungen eine oder mehrere förmliche Abnahmen des Gebäudes gemeinsam mit dem Kunden durch.

10. Hausakte

Das QDF-Mitglied übergibt dem Kunden einen physischen oder digitalen Dokumentenordner, den dieser als lebenszyklusbegleitende Hausakte nutzen kann. Des Weiteren übergeben das QDF-Mitglied und/oder seine Nachunternehmer im Laufe des Projekts dem Kunden alle notwendigen Informationen und Dokumente zum Betrieb des Gebäudes zur Fortführung der Hausakte.

11. Pflege, Wartung und Instandhaltung

Das QDF-Mitglied stellt seinem Kunden Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsempfehlungen für im Liefer- und Leistungsumfang enthaltene relevante Produkte zur Verfügung.

12. Kundenservice

Das QDF-Mitglied bietet seinem Kunden während der Gewährleistungszeit einen Kundenservice an.

13. Fortbildung der Mitarbeiter

Das QDF-Mitglied hält seine Mitarbeiter durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen fortlaufend auf dem aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik.

B. Ökonomische Qualität

14. Festpreisgarantie

Das QDF-Mitglied bietet seinem Kunden eine Festpreisgarantie an.

15. Zahlungsmodalitäten

Das QDF-Mitglied verlangt Zahlungen, die an den jeweiligen Planungs- und Baufortschritt sowie den erzielten Wertzuwachs angepasst sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

16. Nutzflächenoptimierte Bauweise

Das QDF-Mitglied verpflichtet sich, die notwendigen Flächen für Wände und andere tragende Bauteile mit effizienten Konstruktionsaufbauten möglichst flächensparend zu überbauen, so dass möglichst viel Nutzfläche verfügbar bleibt.

17. Lebensdauer

Durch ordnungsgemäße Planung, Konstruktion und Ausführung in Verbindung mit der Befolgung der bereitgestellten Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsempfehlungen kann eine Lebensdauer der Gebäude von 100 Jahren und mehr erreicht werden.

C. Ökologische Qualität

18. Klima- und Ressourcenschutz

Das QDF-Mitglied produziert und errichtet als Beitrag zum Erreichen internationaler und nationaler Klimaschutzziele Wohngebäude vorwiegend in Holztafelbauweise und trägt so zur Schonung nicht erneuerbarer Ressourcen sowie zur Umweltentlastung durch langfristige Speicherung von Kohlenstoff (carbon content) bei. Im Energieausweis werden die betriebsbezogenen Treibhausgasemissi-onen ausgewiesen.

19. Verwendung von legalem und nachhaltigem Holz

Das QDF-Mitglied verwendet für seine Fertighäuser nur Holzerzeugnisse, für die eine legale und nachhaltige Bewirtschaftung des jeweiligen Forsts im Ursprungsland nachgewiesen wird.

20. Holzschutz

Das QDF-Mitglied setzt für seine Konstruktionen keine chemischen Holzschutzmittel ein, sofern dies normkonform möglich ist.

21. Treibhausgase

Das QDF-Mitglied setzt ausschließlich Dämmstoffe und Montageschäume ein, die mit Blick auf die Klimaauswirkungen als unbedenklich eingestuft sind.

22. Kreislaufwirtschaft

Das QDF-Mitglied führt alle bei der Werksfertigung und Montage auf der Baustelle anfallenden Abfall- und Reststoffe einer geordneten Entsorgung zu. Umweltbelastende Stoffe bzw. Baustoffe werden weitestgehend substituiert.

D. Soziokulturelle und funktionale Qualität

23. Erleichterte Zugänglichkeit

Das QDF-Mitglied schlägt dem Kunden auf Wunsch Grundrisslösungen vor, die den individuellen Bedürfnissen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität bzw. eingeschränkten motorischen oder sensorischen Fähigkeiten gerecht werden.

24. Personen- und Sachschutz

Das QDF-Mitglied bietet auf Wunsch des Kunden Lösungen zum Personen- und Sachschutz an, aus denen sein Kunde nach seinem individuellen Sicherheitsbedürfnis auswählen kann. Die Lösungen können Schutzmaßnahmen gegen Feuer, Naturgewalten oder Einbruch betreffen.

25. Einflussnahmemöglichkeit des Nutzers auf das Raumklima

Der Haushersteller stellt sicher, dass sowohl der Luftaustausch als auch die Innenraumtemperaturen in Wohngebäuden wohnungsweise beeinflussbar sind. Sofern für den Luftaustausch technische Anlagen eingesetzt werden, erhält der Kunde eine verständliche Bedienungsanleitung und eine Einweisung in die Nutzung sowie eine Empfehlung für die Wartung der Systeme.

26. Raumluftqualität

Das QDF-Mitglied lässt regelmäßig Raumluftmessungen auf luftverunreinigende Stoffe in einem schlüsselfertigen Haus durchführen. Mit den vorgeschriebenen Raumluftmessungen wird kontrolliert, ob die Anforderungen der QDF an die Baumaterialien eingehalten werden und die Emissionsmengen den strengen wohngesundheitlichen Anforderungen der QDF genügen.

E. Technische Qualität

27. Wärme- und feuchteschutztechnische Qualität der Gebäudehülle

Das QDF-Mitglied gewährleistet, dass der bauliche Wärmeschutz seines Gebäudes die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übertrifft. Energienachweise werden bei jedem Bauvorhaben gemäß dem im GEG vorgesehenen Verfahren ordnungsgemäß geführt und umgesetzt.

28. Luftdichtheit der Gebäudehülle

Das QDF-Mitglied hält ein ausführliches Luftdichtheitskonzept für seine Bauweise vor. Er lässt bei jedem Bauvorhaben, bei dem die Erstellung der luftdichten Hülle vollständig in seinem Liefer- und Leistungsumfang enthalten ist, eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) durchführen.

29. Technische Gebäudeausrüstung

Das QDF-Mitglied bietet Anlagenkonzepte zu allen gängigen modernen haustechnischen Anlagen wie z.B. Photovoltaik, Solarthermie, Batteriespeicher, Regenwassernutzung, Wärmepumpe, Lüftungsanlage an.

30. Lüftungsanlagen

Das QDF-Mitglied setzt – sofern diese Bestandteil des Leistungsumfangs sind – in Gebäuden mit Lüftungsanlagen Anlagen ein, die individuell geplant sind und reguliert sie sorgfältig ein. Bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist ein Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 % anzustreben.

31. Brandschutz

Das QDF-Mitglied führt Bauteile mit wichtigen Brandschutzfunktionen wie Gebäudeabschluss-wände und Geschossdecken in der gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnung geforderten brandschutztechnischen Qualität aus.

32. Schallschutz

Das QDF-Mitglied gewährleistet den vertraglich vereinbarten Schallschutz. Sondervereinbarungen zum Schallschutz sind in Abstimmung mit dem Kunden möglich.

33. Trockenes Holz

Das QDF-Mitglied verwendet für die Herstellung von Wand-, Decken-, und Dachelementen aus-schließlich technisch getrocknetes Holz oder höher vergütete Sortimente (z.B. Brettschichtholz).

34. Auswahl und Verwendung geeigneter Bauprodukte

Das QDF-Mitglied setzt für die Herstellung seiner Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen aus-schließlich Bauprodukte ein, die den bauaufsichtlichen Anforderungen entsprechen. Für ausgewählte Bauprodukte wie z.B. Holzwerkstoffe gelten außerdem strenge Anforderungen an Inhaltsstoffe und Emissionsverhalten (s. QDF-Positivliste), die über die gesetzlichen Vorgaben deutlich hinausgehen.

F. Qualitätssystem

35. Wärme- und feuchteschutztechnische Qualität der Gebäudehülle

Das QDF-Mitglied setzt das dreistufige Qualitätssystem der QDF um. Es umfasst folgende Stufen:

  1. QDF-Qualitätssiegel

    Die QDF-Überwachung prüft die Einhaltung der Anforderungen an die Gesamtqualität nach dieser Satzung und besteht aus den Teilen Werks- und Baustellenüberwachung. Diese gehen über die Anforderungen des RAL-Gütezeichens und des Übereinstimmungszertifikats hinaus.
  2. RAL-Gütezeichen

    Das RAL-Gütezeichen Holzhausbau besteht aus 2 Teilen, der Werk- und der Baustellenüber-wachung. Die Qualitätsanforderungen des RAL-Gütezeichens gehen über die Anforderungen der baurechtlichen Übereinstimmungsbestätigung mit dem Übereinstimmungszertifikat hinaus.
  3. Übereinstimmungszertifikat

    Das Übereinstimmungszertifikat wird von einer Zertifizierungsstelle erteilt, wenn das Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

36. Qualitätsmanagement im Unternehmen

Das QDF-Mitglied bestellt für verschiedene satzungsrelevante Disziplinen geeignete Qualitätsbeauftragte.

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